Artikel 10, Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
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versus
Post bestätigt systematische Briefkontrolle der Polizei
Bei der Fahndung nach militanten Globalisierungskritikern fängt die Hamburger Polizei verdächtige Briefe ab. Die Post hat nun entsprechende Medienberichte bestätigt. Im Visier der Ermittler sei demnach der Briefverkehr mehrerer Hamburger Stadtteile.
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Und nun, werter Innenminister, ein Vorschlag, wie man der prekären Lage vor und während des G8-Gipfelschnepfentreffens Herr werden könnte:
Sperren Sie doch einfach ALLE BÜRGER ein!
Ach so, das tun Sie ja bereits: 
Wie wäre es denn, wenn Sie einfach nach dem Gipfel dort blieben?