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Vermittlungsausschluss

Oder: “Don’t believe thy hype!”

Ich kann sowohl die Diskussion um die Legalisierung von Ausschnüffelmaßnahmen und -methoden, exemplarisch sei hier der Bundestrojaner genannt, auch wenn dieser nur die Spitze des Eisberges des Gesamtpaketes darstellt und meiner Meinung nach lediglich dazu dient, als wohlfeiles Bauernopfer geopfert zu werden (alleine ob seiner kaum zu realisierenden Machbarkeit dank der heterogenen Computerlandschaft hierzulande), also, ich kann sowohl diese als auch die Diskussion um die Abschussoptionen von Personenflugzeugen im Entführungsfall nicht nachvollziehen.

Warum? Dies kann ich hoffentlich anhand folgender Thesen erklären:

Zum Bundestrojaner

  1. Die Geheimdienste müssen, um effizient Gefahrenabwehr leisten zu können, über eventuelle Gefahren informiert sein.
  2. Ein Großteil der heutigen Kommunikation erfolgt über das Internet.
  3. Ergo müssen die Geheimdienste versuchen, möglichst viel entsprechende Informationen zu sammeln.
  4. Ggf. kriminelle Inhalte, die mit Terror und deren Planung nicht zusammenhängen, dürfen nicht gegen den Verdächtigen verwendet werden, da kein Austausch zwischen Polizei und Geheimdiensten erfolgen darf (zumindest bis dato).
  5. Wer sein System sichern will, der kann dies relativ einfach tun — es sei denn das BMI einigt sich mit Apple, Microsoft und diversen Antivirensoftware-Herstellern auf Hintertürschnittstellen, bei OpenSource-Betriebssystemen wie Linux wird dies wohl etwas schwieriger werden.
  6. Der Rechner von Otto Normaluser ist vielleicht einfacher zu infiltrieren, aber die Erkenntnisse daraus werden wohl kaum zweckdienlich verwendbar sein.
  7. Falls ein begründeter Verdacht vorliegt, kann die Polizei sowieso “Gefahr im Verzuge” diagnostizieren und bei einer Wohnungsdurchsuchung den komplette Rechner physisch in Beschlag nehmen. Der ist dann wesentlich leichter zu inspizieren.

Zum Schießbefehl

Ich halte ich eine Situation, in der deutsche Abfangjäger zum Abschuss auf ein gekapertes Flugzeug kämen, für sehr unrealistisch. Bei einer Fluggeschwindigkeit von ca. 800 km/h braucht ein Personenjet etwas mehr als eine Stunde vom südlichsten zum nördlichsten Zipfel Deutschlands, die sogenannten Alarmrotten (eine in Süd-, die andere in Norddeutschland stationiert) brauchen maximal eine Viertelstunde bis sie in der Luft sind. Dazu gerechnet die Anflugszeit, ganz abgesehen davon, dass in Deutschland jede Grenze recht nah ist und bei der größten Dichte an Start- und Landeplätzen eh so einiges in der Luft sein dürfte und sich wohl kaum ein Flugzeugentführer als solcher freiwillig zu früh entpuppen würde.

Letztendlich müsste die Luftwaffenleitung also nahezu präemptiv zuschlagen können, dies halte ich allerdings für mehr als gewagt.

Außerdem denke ich, dass jeder Soldat die Wahl haben muss, ob er nun abdrückt, oder nicht. Wenn nun nur die Piloten mit nachweislich bedingungslosem Gehorsam heran gezogen werden, um Bereitschaft zu schieben, und auch innerhalb der Angehörigen der Bundeswehr die Postionen extrem unterschiedlich dargestellt werden, so macht mir dies Angst.

Fazit

Natürlich lässt es sich nicht ausschließen, dass es Situationen gibt, die es erforderlich machen würden, um das Leben von Tausenden zu retten, das Leben Einzelner zu opfern, genauso wie es sicherlich Momente gibt, in denen es mehr als Sinn macht, die Kommunikation Einzelner zu überwachen.

Ob man diese Situationen allerdings in Gesetzform packen sollte und somit für oben Genanntes legale Fundamente legt, wage ich arg zu bezweifeln, dafür sind mir beide Anwendungsgebiete zu virtuell und bei der dazugehörigen Debatte habe ich einfach das schlechte Gefühl, dass es lediglich darum geht, den Überwachungsstaat noch etwas weiter zu etablieren.

Sollte – was wohl niemand hofft – es sich eines Tages bewahrheiten, dass ein Schießbefehl von Nöten war, dann sollte man darüber reden, jetzt dient die Diskussion doch lediglich der Profilierung in der Distanz zum Koalitionspartner. Dass sich dabei ein Bundesverteidigungsminister als Verfassungsfeind outet, hätte wohl niemand vermutet, während sich Wolfgang Schäubles Handlungsweise offensichtlich immer (je nach Perspektive auch: un)freier nach dem Motto “l’etat c’est moi!” darstellt.

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Just läuft: The Pharcyde – Runnin’ (Jay Dee Extended Mix)
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One Comment

  1. kleinski sagt:

    Gerhart Baum kann das noch viel besser ausdrücken:

    sueddeutsche.de: Bedeutet das, der Verteidigungsminister soll die Hände in den Schoß legen, wenn eine vollbesetzte Passagiermaschine auf ein Atomkraftwerk zurast?

    Baum: Nein, aber wer dafür eine gesetzliche Regelung verlangt, der will das Bürgeropfer im Recht verankern. Der begibt sich auf den Weg zum Feindstrafrecht, zum Kriegsrecht und zum Ausnahmezustand.

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