Gilt nicht für die Schäubl’sche Stasi das BKA, da dieses sich wohl recht einfach einer – entsprechend dem Informationsfreiheitsgesetz möglichen – Akteneinsicht verweigert.
Gut, ist schon klar, dass Geheimnisträger nicht alles preis geben dürfen sollen, aber ein Copyright auf Verträge zwischen staatlichen Organisationen und quasi Grundversorgern – wo kommen wir denn dahin? Beziehungsweise: So kann man alle Dokumente schützen!
Da hätte ich mir doch eine etwas kreativere Erklärung gewünscht: Wegen der Bananenkrümmungswinkelimportvorschrift der EU, oder so.

Und mit der Begründung, dass Hemmschwellen abgebaut werden könnten, würde ich gerne mal jemanden das Fernsehen kontrollieren lassen – bezogen auf Gewaltdarstellungen.
